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§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen. Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:
Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wird allein damit nicht ausgelöst, es sei denn, es ist dadurch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich. Bloße "Schwierigkeiten", deren Überwindung wohl Mühe kosten, rechtfertigen nicht diese Rechtsfolge. Werden die Unterlagen nur in lesbarer Form (z.B. Papierausdruck) zur Verfügung gestellt, so kann das aber folgende Auswirkungen haben:
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia
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